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Adoption - Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben wollen

Ein Kind zur Adoption freizugeben bedeutet vor allem, eine verantwortungsbewusste Entscheidung zu treffen - für sich und das Kind.

Die Vermittlungsstelle berät und unterstützt Sie bei der Entscheidungsfindung. Vertrauliche, auf Wunsch auch anonyme Beratungsgespräche helfen Ihnen, eine Entscheidung ohne Druck zu treffen, indem sie über alternative Hilfsmöglichkeiten und rechtliche Konsequenzen einer Adoption aufgeklärt werden.

Falls Sie sich für die Freigabe Ihres Kindes zur Adoption entscheiden, werden Ihre Wünsche und Vorstellungen bei der Auswahl der Adoptivfamilie einbezogen. Auch nach erfolgter Adoption stehen wir Ihnen begleitend zur Seite.

  • §§ 1741 - 1772 BGB
  • §§ 7 - 9e AdVermiG