Beratung für Betroffene von Häuslicher Gewalt (im Wohnungsverweisverfahren)
Wenn Sie von Häuslicher Gewalt betroffen sind, das heißt, Sie werden von Ihrem Partner, Ihrer Partnerin, von Ihrem Ehemann oder Ihrer Ehefrau geschlagen, genötigt, eingesperrt, bedroht, emotional, körperlich oder sexuell misshandelt, dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten, für sich Beratung, Hilfe und Unterstützung zu holen.
Gewalt im häuslichen Bereich ist keine Privatsache. Gewalttaten im häuslichen Bereich sind Straftaten.
Die Verantwortung für die Gewalt liegt immer bei der Person, die sie ausübt.
Was können Sie tun?
Wählen Sie im Notfall umgehend den Notruf unter 110.
Holen Sie sich Hilfe , Beratung und Unterstützung.
Beratung für Ihr weiteres Vorgehen erhalten Sie bei der Erstberatungsstelle für Betroffene von Häuslicher Gewalt beim Landkreis Reutlingen - wenn Sie außerhalb des Stadtgebiets Reutlingen wohnen.
Beim Diankonieverband, wenn Sie im Stadtgebiet Reutlingen wohnen.
In einer akuten Situation , in der Sie von häuslicher Gewalt betroffenen sind rufen Sie bitte die Polizei. Die Polizei kann einen Wohnungsverweis veranlassen, um weitere Straftaten oder eine Eskalation zu verhindern.
In dem Fall muss die gewalttätige Person
- die gemeinsam mit dem Opfer bewohnte Wohnung und den unmittelbar angrenzenden Bereich verlassen und
- sich für einen bestimmten Zeitraum von dort fernhalten.
- Ein Wohnungsverweis wird vor allem zum Schutz vor einer möglichen (neuerlichen) Gewalttat ausgesprochen.
Auch dann können Sie sich mit Ihren Fragen an die Erstberatung im Wohnungsverweis wenden, mit der Beraterin können Sie besprechen, welche Möglichkeiten es für Sie gibt, sich vor weiterer Gewalt zu schützen.
- Die Broschüre zum Wohnungsverweis (PDF) bei häuslicher Gewalt finden Sie in verschiedenen Sprachen auf der Online-Plattform des Sozialministeriums Baden-Württemberg.
- Zudem wird dort eine Übersicht der Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie Fachberatungs- oder Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt bereitgestellt.