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Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung

Sie leben getrennt vom anderen Elternteil Ihrer gemeinsamen Kinder.

Sie beabsichtigen, sich vom anderen Elternteil Ihrer gemeinsamen Kinder zu trennen oder scheiden zu lassen.

Sie haben Fragen dazu, wie Sie auch in Zukunft gemeinsame Lösungen  für Ihre Kinder finden können und wie Ihre Kinder die gut bewältigen können

Sie brauchen Unterstützung bei der Gestaltung der Betreuungs- und Umgangsregelung

Sie suchen Hilfe für Ihre Kinder für  den Umgang mit der  Trennung

Für Ihre Fragen haben Sie einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Kreisjugendamt Reutlingen. Hilfe und Begleitung erhalten Sie an folgenden Stellen:

  • Familien- und Jugendberatung Alb, Ermstal und Reutlingen.
  • Allgemeiner Sozialer Dienst

(Der Allgemeine Soziale Dienst wirkt gegebenenfalls auch an einem familiengerichtlichen Verfahren mit.)

 

Wohnsitz der Kinder ist im Landkreis Reutlingen.

Sie melden sich telefonisch oder per Mail beim Allgemeinen Sozialen Dienst oder bei  der regional zuständigen Familien- und Jugendberatungsstelle.

Die Beratung ist für Sie kostenfrei.

§§ 17,18 SGB VIII

Beratung durch den ASD:

Die Beratung erhalten Sie bei einer Sozialpädagogin oder einem Sozialpädagogen im Allgemeinen Sozialen Dienst des Kreisjugendamtes Reutlingen. Wer für Sie zuständig können Sie über unser Sekretariat unter 07121/4804207 oder unter ASD@kreis-reutlingen.de erfragen.

 

Beratung durch die Familien- und Jugendberatung

  • Familien- und Jugendberatung Alb

Örtliche Zuständigkeit: Engstingen, Gomadingen, Hayingen, Hohenstein, Mehrstetten, Münsingen, Pfronstetten, Sonnenbühl, St. Johann, Trochtelfingen, Zwiefalten

 

  • Familien- und Jugendberatung Ermstal

Örtliche Zuständigkeit: Riederich, Grafenberg, Metzingen, Dettingen, Bad Urach, Hülben, Grabenstetten, Römerstein

 

  • Familien- und Jugendberatung Reutlingen

Örtliche Zuständigkeit: Reutlingen, Eningen, Lichtenstein, Pfullingen, Pliezhausen, Walddorfhäslach, Wannweil.