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Info und Beratung zum Rechtsanspruch Kindertagesbetreuung

Der Landkreis Reutlingen als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist letztverantwortlich für die Einlösung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung gemäß SGB VIII, die Umsetzungsverantwortung liegt dabei bei den Städten und Gemeinden.

Das Kreisjugendamt bietet Informationen und Beratung für die Eltern zum Rechtsanspruch in der Kindertagesbetreuung.

Die Städte und Gemeinden werden in ihrer Gesamtverantwortung für die Ausgestaltung von Betreuungsangeboten für Kinder gestärkt. Hierzu gehört die fachliche Beratung in pädagogischen Fragen und die Information und Beratung über Rechtsgrundlagen. Auch Einrichtungsträger erhalten Beratung bei Konzeptfragen und der Einrichtungsorganisation.

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, § 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung, § 22a Förderung in Tageseinrichtungen,

Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz - KiTaG)