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Negativbescheinigung zum Sorgerecht beantragen

Alternativbezeichnung: Negativbescheinigung Sorgerecht

Sie sind nicht mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet und haben auch keine Erklärung für eine gemeinsame Sorge abgegeben und benötigen hierfür einen Nachweis?

Sorgerecht bei Kindern von nicht miteinander verheirateten Eltern.

Eltern, die bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht die elterliche Sorge nur dann gemeinsam zu,

  • wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen. Hierzu ist eine Sorgeerklärung abzugeben (siehe bei "Weitere Dienstleistungen") oder
  • wenn sie einander heiraten
  • wenn ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.

Ansonsten hat die Mutter allein die elterliche Sorge (§ 1626a Abs. 3 BGB).

Als Nachweis, dass einer nicht verheirateten Mutter die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht, dient eine Bestätigung des für sie zuständigen Jugendamtes, dass die Eltern für das Kind bis zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen abgegeben haben (Negativbescheinigung).

Regelungen auf Grundlage ausländischer Vorschriften zum Sorgerecht werden von dieser Auskunft nicht berührt.

  • Antragsformular
  • Kopie Geburtsurkunde Kind
  • Kopie Ausweis der Mutter

Es entstehen Ihnen keine Kosten.