Verfahrenslotse, Verfahrenslotsin
Der Verfahrenslotse unterstützt und begleitet junge Menschen, die wegen einer (drohenden) Behinderung einen (möglichen) Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, sowie deren Mütter, Väter, Personen- und Erziehungsberechtigte bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung der entsprechenden Leistungen.
Die unabhängige Beratung und Unterstützung durch den Verfahrenslotsen kann dabei sowohl vor der Beantragung möglicher Hilfen als auch während bereits gewährter bzw. laufender Hilfen in Anspruch genommen werden.
Der Verfahrenslotse wird nur auf Wunsch der anspruchsberechtigen Personen tätig. Das bedeutet, dass die Gewährung von Eingliederungshilfen nicht von der Inanspruchnahme eines Verfahrenslotsen abhängig ist, da dieser der Unterstützung dient, aber nicht zwingend vorgesehen ist.