Übersetzung mit Google Translate wählen

Verfahrenslotse, Verfahrenslotsin

Der Verfahrenslotse unterstützt und begleitet junge Menschen, die wegen einer (drohenden) Behinderung einen (möglichen) Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, sowie deren Mütter, Väter, Personen- und Erziehungsberechtigte bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung der entsprechenden Leistungen.

Die Beratung und Unterstützung durch den Verfahrenslotsen kann dabei sowohl vor der Beantragung möglicher Hilfen als auch während bereits gewährter bzw. laufender Hilfen in Anspruch genommen werden.

Der Verfahrenslotse wird nur auf Wunsch der anspruchsberechtigen Personen tätig. Das bedeutet, dass die Gewährung von Eingliederungshilfen nicht von der Inanspruchnahme eines Verfahrenslotsen abhängig ist, da dieser der Unterstützung dient, aber nicht zwingend vorgesehen ist.

Das Beratungs- und Unterstützungsangebot des Verfahrenslotsen richtet sich an alle jungen Menschen mit (möglichen) Leistungsansprüchen der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX bzw. § 35a SGB VIII (ggf. i. V. m. § 42 SGB VIII) und deren Familien.

Der Verfahrenslotse ist ebenso für die Beratung rund um Erstanträge zuständig, auch nach dem 21. Lebensjahr.

§ 10b SGB VIII