Pädagogische Fachkräfte aus Kindergärten und Kindertagesstätten können bei spezifischen pädagogischen Fragestellungen , wie zum Beispiel Umgang mit herausfordernden Kindern, Einschätzung von Entwicklungsproblemen Beratung in Anspruch nehmen.
Sie können sich dazu an die regional zuständigen Familien- und Jugendberatungsstellen wenden. Die Beratung erfolgt ohne Namensnennung der betroffenen Kinder. Die Beratungskräfte stehen unter Schweigepflicht.
Die Beratung erfolgt persönlich in der Beratungsstelle, in Ihrer Einrichtung, oder telefonisch.
Familien- und Jugendberatung Reutlingen
Familien- und Jugendberatung Ermstal
Familien- und Jugendberatung Alb
Sie können sich als pädagogische Fachkraft telefonisch oder per Mail an die regional zuständige Familien- und Jugendberatungsstelle wenden
Die Beratung erfolgt kostenfrei.
Pädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte, und andere Personen die beruflich Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, können sich bei Fragen zum Kinderschutz beraten lassen.
§ 8a und § 8b Kinder - und Jugendstärkungsgesetz
Anläße zur Beratung:
Inhalte der Beratung :
Ihre berufliche Tätigkeit liegt im Landkreis Reutlingen
Familien- und Jugendberatung Alb
Familien- und Jugendberatung Ermstal
Familien- und Jugendberatung Reutlingen
Sie wenden sich telefonisch oder per Mail an die regional zuständige Beratungsstelle.
Die Beratung ist für die Ratsuchenden kostenfrei