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Beratung für Fachkräfte

Beratung für pädagogische Fachkräfte

Pädagogische Fachkräfte aus Kindergärten und Kindertagesstätten können  bei spezifischen  pädagogischen Fragestellungen , wie zum Beispiel Umgang mit herausfordernden Kindern, Einschätzung von Entwicklungsproblemen Beratung in Anspruch nehmen.

Sie können sich dazu an die regional zuständigen Familien- und Jugendberatungsstellen wenden. Die Beratung erfolgt ohne Namensnennung der betroffenen Kinder. Die Beratungskräfte stehen unter Schweigepflicht.

Die Beratung erfolgt persönlich in der Beratungsstelle, in Ihrer Einrichtung, oder telefonisch.

Für Kindergärten und Kindertagesstätten im Landkreis:

Familien- und Jugendberatung Reutlingen

  • Örtliche Zuständigkeit: Reutlingen, Eningen, Lichtenstein, Pfullingen, Pliezhausen, Walddorfhäslach, Wannweil.

Familien- und Jugendberatung Ermstal

  • Örtliche Zuständigkeit: Riederich, Grafenberg, Metzingen, Dettingen, Bad Urach, Hülben, Grabenstetten, Römerstein

Familien- und Jugendberatung Alb

  • Örtliche Zuständigkeit: Engstingen, Gomadingen, Hayingen, Hohenstein, Mehrstetten, Münsingen, Pfronstetten, Sonnenbühl, St. Johann, Trochtelfingen, Zwiefalten

Sie können sich als pädagogische Fachkraft telefonisch oder per Mail an die regional zuständige Familien- und Jugendberatungsstelle wenden

Die Beratung erfolgt kostenfrei.

Beratung in Kinderschutzfragen

Pädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte, und andere Personen die beruflich Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, können sich bei Fragen zum Kinderschutz beraten lassen.

§ 8a und § 8b Kinder - und Jugendstärkungsgesetz

Anläße zur Beratung:

  • Sie machen sich Gedanken und Sorgen um das Wohl von Kindern und Jugendlichen.
  • Sie haben Hinweise darauf, dass Kinder oder Jugendliche stark belastet sind oder gefährdenden Einflüssen ausgesetzt sind.
  • Sie haben den Eindruck, dass die Eltern nichts oder zu wenig gegen diese Gefahren tun.

Inhalte der Beratung :

  • In der Beratung wird die Gefährdung der Kinder und Jugendlichen reflektiert und Handlungsmöglichkeiten besprochen
  • Die Beratung erfolgt telefonisch oder persönlich in der Beratungsstelle, ohne Namensnennung der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Die Beratungskräfte unterliegen der Schweigepflicht.

Ihre berufliche Tätigkeit liegt im Landkreis Reutlingen

Familien- und Jugendberatung Alb

  • Örtliche Zuständigkeit: Engstingen, Gomadingen, Hayingen, Hohenstein, Mehrstetten, Münsingen, Pfronstetten, Sonnenbühl, St. Johann, Trochtelfingen, Zwiefalten

Familien- und Jugendberatung Ermstal

  • Örtliche Zuständigkeit: Riederich, Grafenberg, Metzingen, Dettingen, Bad Urach, Hülben, Grabenstetten, Römerstein

Familien- und Jugendberatung Reutlingen

  • Örtliche Zuständigkeit: Reutlingen, Eningen, Lichtenstein, Pfullingen, Pliezhausen, Walddorfhäslach, Wannweil.

Sie wenden sich telefonisch oder per Mail an die regional  zuständige Beratungsstelle.

Die Beratung ist für die Ratsuchenden kostenfrei