Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes. Auf Ihren Wunsch unterstützt es Sie dabei, die Vaterschaft feststellen zu lassen beziehungsweise Unterhaltsansprüche geltend zu machen
Hier geht es zur Leistung: Beistandschaft des Jugendamts beantragen für Vaterschaftsfestellung, Regelung Unterhalt für Minderjährige
Wenn Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes sind, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.
Hier geht es zur Leistung: Beurkundung Vaterschaft, Unterhalt, gemeinsame elterliche Sorge
Für Kinder von Alleinerziehenden besteht gegebenfalls Anspruch auf einen staatlichen Unterhaltsvorschuss. Dies ist dann der Fall, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.
Hier geht es zur Leistung: Unterhaltsvorschuss beantragen