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Haltung von Sentineltieren anzeigen

Für die Beschickung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten mit Enten und Gänsen ohne die Untersuchung auf Geflügelpest mittels Tupferproben benötigen Tierhalter eine Bestätigung des Veterinäramtes, dass die Haltung von Sentineltieren angezeigt wurde. Die Bescheinigung gilt maximal 12 Monate. 

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Haltung von Sentineltieren anzeigen"

Ergänzende Information zum Online Prozess

ausfüllbar
barrierefrei

Im Zusammenhang mit der Anzeige müssen folgende Anforderungen erfüllt werde, welche vom Veterinäramt überprüft werden:

  • Die Enten und Gänse müssen gemeinsam in einer Haltungseinrichtung mit den Sentineltieren gehalten werden.
  • Das Verhältnis der Enten/Gänse zu den Sentineltieren muss den Vorgaben der Anlage 2 der Geflügelpestverordnung entsprechen.
  • Jedes verendetes Stück Geflügel ist unverzüglich am Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt Löwenbreitestr. 20, 88326 Aulendorf virologisch auf hochpathogene Aviäre Influenza untersuchen zu lassen.