Tierhaltungen, Unternehmen die mit Tieren umgehen oder Tierärzte registrieren
Halter von Rindern, Schweinen, Schafe, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln, Gehegewild, Kameliden, sonstigen Klauentieren und Bienen müssen sich beim Veterinäramt registrieren lassen. Wird die Tierhaltung aufgegeben so muss sie auch wieder abgemeldet werden. Ohne diese Informationen kann keine effektive Bekämpfung von Tierseuchen durchgeführt werden.
Auch Unternehmen, welche mit Tieren umgehen (z.B. Viehhändler, Schlachtbetriebe, Sammelstellen) müssen sich registrieren lassen oder brauchen eine Zulassung.
Tierärzte müssen sich für bestimmte Tätigkeiten speziell registrieren lassen.
Die Haltung von Heimtieren ist nicht registrierungspflichtig. Für Meldungen nach dem Artenschutzrecht sind die Regierungspräsidien zuständig.
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