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Tierarzneimittel

Arzneimittel für Tiere

Arzneimittel für Tiere müssen den gleichen Grundanforderungen genügen wie Humanarzneimittel. Da im Laufe der Jahre immer mehr Sonderregelungen zu Tierarzneimitteln den Umfang des Arzneimittelgesetzes stark vermehrt haben, wurden die Regeln für Tierarzneimittel in das Tierarzneimittelgesetz ausgegliedert. Dieses ist am am 28.01.2022 in Kraft getreten.

Ein großer Unterschied zur Versorgung des Menschen mit Arzneimitteln besteht in der Möglichkeit der Tierärztin oder des Tierarztes, Arzneimittel  an die Besitzer der von ihm behandelten Tiere abzugeben. Dieses sogenannte Dispensierrecht durchbricht das ansonsten geltende Apothekenmonopol für verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel.

Die Anwendung von Arzneimitteln bei lebensmittelliefernden Tieren unterliegt besonderen Regularien, da damit Risiken für die menschliche Gesundheit verbunden sind, welche über die auch bei der Anwendung bei Heimtieren bestehenden Risiken hinausgehen. Die Entstehung und Verbreitung von gegen Antibiotika resistenten Krankheitserregern stellt in diesem Zusammenhang das größte Problem dar. Im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzeptes der Bundesregierung wurden im Tierarzneimittelgesetz die Regelungen des Arzneimittelgesetzes für Tierärzte und Nutztierhalter weiterentwickelt.

Minimierungskonzept für Antibiotika

Antibiotikaresistenzen stellen ein in der öffentlichen Wahrnehmung oftmals noch unterschätztes Risiko für die Gesundheit von Menschen und Tieren dar. Der ungezielte Einsatz von Antibiotika bei Menschen und Tieren fördert die Entstehung von Krankheitserregern, welche nicht mehr mit gängigen Antibiotika oder im Extremfall gar nicht mehr beeinflusst werden können.

Dass der Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung eine große Rolle bei der Entstehung von Resistenzen spielt, kann nicht bestritten werden. Es ist daher notwendig, dass Antibiotika nur in dem unbedingt notwendigen Umfang eingesetzt werden. Auch um die im Sinne des Tierschutzes unverzichtbare Verfügbarkeit von wirksamen Antibiotika für Nutztiere zu erhalten, müssen Tierärztinnen und Tierärzte und Tierhalterinnen und Tierhalter die geltenden Vorgaben des Tierarzneimittelgesetzes erfüllen.

Links/ weitere Informationen

Informationen zur Tierarzneimittelüberwachung