Übersetzung mit Google Translate wählen

Begleitetes Wohnen in Familien

Das „Begleitete Wohnen in Familien“ ist ein Angebot für ältere Menschen mit Betreuungs- und/oder Pflegebedarf, die nicht mehr in ihrem gewohnten Umfeld leben können. Vorausgesetzt ist, dass sie entweder aufgrund einer psychischen Erkrankung seelisch behindert sind oder aufgrund einer alterspsychiatrischen Erkrankung pflegebedürftig sind..

Durch die Aufnahme in einer Gastfamilie kann ein Pflegeheimaufenthalt vermieden werden. Die Betroffenen werden in den Alltag der Gastfamilie eingebunden und nehmen an deren Aktivitäten teil. Die Gastfamilie übernimmt die Betreuung, Versorgung und Pflege des älteren Menschen, den sie als Gast aufgenommen hat. Die Auswahl, Schulung und Begleitung der Gastfamilien erfolgt durch einen erfahrenen Fachdienst, den Verein für Sozialpsychiatrie e.V. (VSP).

Neben den Kosten für Miete und Lebensführung ist eine pauschale Aufwandsentschädigung an die Gastfamilie zu entrichten. Wenn diese Kosten nicht selbst getragen werden können, können diese gegebenenfalls vom Sozialhilfeträger übernommen werden. Für Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung werden die Leistungen der Pflegekasse eingesetzt.