Abfallrechtliche Rückbauüberwachung
Die abfallrechtliche Überwachung erfasst die bei Baumaßnahmen (Umbau, Sanierung, Rückbau) anfallenden Bauabfälle. Ziel der Überwachung ist die bei einer Baumaßnahme anfallenden Bau- und Abbruchabfälle einer entsprechenden Entsorgung zuzuführen. Dabei wird eine hochwertige Verwertung von wiederverwendbarem Material angestrebt. Sogenannte „gefährliche Abfälle“ sollen dadurch aus dem System ausgeschleust werden. Um diese Ziele zu erreichen ist die Kenntnis über die anfallenden Baumaterialien sowie einer möglichen Schadstoffbelastung in den verbauten Baumaterialien erforderlich.
Die Abfallrechtsbehörde ist auch für die Prüfung von Abfallverwertungskonzepten nach Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz zuständig.