Antrag auf Bewilligung nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindliche Rahmenbedingungen für die Gestaltung der Arbeitszeiten von Arbeitnehmern fest. Allerdings können in bestimmten Fällen Ausnahmegenehmigungen beispielsweise für Sonn- und Feiertagsarbeit erteilt werden.
Überlange Arbeitszeiten und unzureichende Ruhezeiten gefährden die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten. Beschäftigungsfreie Sonn- und Feiertage sollen physische und psychische Regeneration und soziale Kontakte ermöglichen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten.
Die Arbeitsschutzbehörden
- überprüfen die Arbeitszeit in den Betrieben
- bewilligen Ausnahmen zur Sonn- und Feiertagsarbeit
- bewilligen längerer täglicher Arbeitszeiten und abweichender Ruhezeiten
Vorab informieren: Zu den Informationen für "Antrag auf Bewilligung nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) "