Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen
Für die Durchführung von Begasungen ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich, die vor der erstmaligen Durchführung beantragt werden muss.
Wenn Sie eine Begasungstätigkeit mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen eine Begasung durchführen möchte, benötigt gegebenenfalls eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Zur Begasung dürfen nur Personen eingesetzt werden, die sachkundig im Sinne der TREGS 512 Nummer 4.3 sind.