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Prüfpflicht von Erdwärmesonden

Erdwärmeanlagen, die der Prüfpflicht unterliegen, sind Erdwärmesonden und -kollektoranlagen, die wassergefährdende Stoffe als Kältemittel und/ oder Wärmeträgermedium verwenden und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder öffentlicher Einrichtungen eingesetzt werden.

Die Errichtung einer Erdwärmeanlage bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. 

Die Erdwärmeanlage muss durch zertifizierte Fachbetriebe nach dem Wasserhaushaltsgesetz errichtet werden. 

Werden in der Erdwärmeanlage wassergefährdende Stoffe verwendet, ist sie regelmäßig zu überprüfen.

Betreiber von wiederkehrend prüfpflichtigen Anlagen sind gesetzlich verpflichtet, diese eigenverantwortlich und unaufgefordert durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen und den Nachweis der zuständigen Stelle vorzulegen.

Die Neuerrichtung oder wesentliche Änderung einer Anlage zum Lagern von wassergefährdenden Stoffen ist rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme) anzuzeigen.

AwSV, WHG

Die Errichtung, Reinigung, Instandhaltung u. Stilllegung der unterirdischen Anlagen sind fachbetriebspflichtig. 

Die Anlagen sind nur zulässig, wenn ihr Wärmeträgerkreislauf ständig überwacht wird und die Anlage sich bei einer Leckage automatisch abschaltet.

Die Anforderungen in Schutgebieten gemäß AwSV sind zu beachten.