Tankanlagenüberwachung
Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizöl, Diesel usw.), sogenannte "Tankanlagen", sind durch zugelassene Sachverständige zu überprüfen. Die Betreiber müssen die erforderlichen Überprüfungen eigenverantwortlich und unaufgefordert veranlassen.
Eine einmalige Überprüfungspflicht gilt grundsätzlich für alle Tankanlagen
- vor Inbetriebnahme
- nach einer wesentlichen Änderung
- bei Stilllegung
Eine wiederkehrende Überprüfungspflicht besteht für alle Heizöl-Tankanlagen, die sich in Wasserschutzgebieten befinden und für alle unterirdischen Tankanlagen. Außerhalb von Wasserschutzgebieten müssen alle Tankanlagen, die über 10.000 Liter Nenninhalt haben, wiederkehrend durch einen anerkannten Sachverständigen überprüft werden.
Bei anderen Inhaltsstoffen (z. B. Altöl) kann die wiederkehrende Prüfpflicht aufgrund der Wassergefährdungsklasse abweichen.
Vorab informieren: Zu den Informationen für "Tankanlagenüberwachung"