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Langstreckentransporte von Nutztieren beantragen

Neben tierseuchenrechtlichen Anforderungen an die Tiere und ihre Herkunftsbetriebe (siehe Gesundheitszeugnisse) sind besonders beim Transport von Nutztieren zahlreiche tierschutzrechtliche Anforderungen zu erfüllen, die sich aus der VO(EG) 1/2005 und der nationalen Tierschutz-Transportverordnung ergeben.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Langstreckentransporte von Nutztieren beantragen"

Ergänzende Information zum Online Prozess

ausfüllbar
barrierefrei

Bei grenzüberschreitenden Transporten mit einer Dauer von mehr als 8 Stunden (Langstreckentransport) müssen mindestens zwei Arbeitstage vor der geplanten Abfertigung zusätzlich zum Antrag folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Fahrtenbuch (mit einer realistischen und rechtskonformen Zeitplanung);
  • Zulassungsnachweis Transportunternehmen;
  • Zulassungsnachweis Transportfahrzeug;
  • Befähigungsnachweise für Fahrer und Betreuer;
  • Notfallplan für unvorhergesehene Verzögerungen;
  • Reservierungsnachweis bei Fährfahrten;
  • Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot bei Bedarf.

Transportunternehmer müssen bei Langstreckentransporten die Grunddaten und die Angaben zum Fahrtenbuch in TRACES-NT selbst eingeben. Sie brauchen daher eine eigenen Zugang zu dem System, welcher auf der Homepage des Systems beantragt werden kann.

Nach Abschluss des Transportes wird die Vorlage des vollständig ausgefüllten Fahrtenbuches und der Daten des Navigationssystems eingefordert.

Sollen Tiere nicht innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes transportiert werden, sind meist zusätzliche Gesundheitszeugnisse erforderlich, die der Transportorganisator beschaffen muss. In diesen Fällen ist eine rechtzeitige Planung besonders sinnvoll.

Für die Zulassung von Transportunternehmen und Transportfahrzeugen für Langstreckentransporte ist die Task Force Tiertransporte am Regierungspräsidium Tübingen  zuständig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf folgender Homepage.