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Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts

Sie sorgen alleine für ein Kind, weil Sie vom anderen Elternteil des Kindes getrennt leben oder noch nicht zusammengelebt haben und haben Fragen zum Sorgerecht

Sie haben mit dem anderen Elternteil eine Regelung, wie die Kinder weiterhin Kontakt haben können und diese Regelung führt zu Konflikten

Sie haben mit dem anderen Elternteil noch keine Regelung, wie Ihre gemeinsamen Kinder Kontakt weiterhin Kontakt haben können

Sie streiten sich um das Sorgerecht oder um eine Umgangsregelung?

Sie haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei Fragen der Personensorge und des Umgangsrecht.

Ihre Kinder haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts.