Die Asylbewerberleistungsbehörde erteilt für die in Deutschland lebenden Asylsuchenden bei Bedarf Asylbewerberleistungen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Das Asylbewerberleistungsgesetz umfasst Leistungen für Unterkunft, Ernährung, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter für den Haushalt. Hinzu kommen Leistungen bei Schwangerschaft, Krankheit und ggf. bei anderen möglichen Lebenssituationen mit erhöhtem finanziellen Bedarf. Die Leistungen werden als Sach- oder Geldleistung bewilligt.
Leistungsberechtigter Personenkreis sind Asylbewerber, Duldungsinhaber, zur Ausreise Verpflichtete und andere nichtdeutsche Antragsteller mit ungesichertem Aufenthaltsstatus.
Die Abteilung Asylbewerberleistungen befindet sich an zwei Standorten:
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