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Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlicher Straße beantragen

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) der Erlaubnis. Dies ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.

Bei Festveranstaltungen im öffentlichen Straßenraum ist es erforderlich, dass der Antragsteller schlüssig darlegt, dass die Veranstaltung zwingend auf die Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes angewiesen ist.

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