Die Bußgeldbehörde ist für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die in den Gemeinden des Landkreises Reutlingen begangen wurden, zuständig.
Zu ihrem Aufgabengebiet gehören die Ahndung von Verkehrsverstößen nach der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Unfälle oder abgefahrene Reifen. Die Großen Kreisstädte Reutlingen und Metzingen sind bei Verstößen nach der Straßenverkehrsordnung in ihrem Stadtgebiet selbst zuständig. Die Höhe eines Verwarnungs-/Bußgeldes richtet sich bei Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog des Kraftfahrbundesamtes.
Die Bußgeldbehörde verwahrt zudem die Führerscheine zur Abgeltung eines Fahrverbots, das von der Bußgeldstelle des Landratsamts auferlegt wurde. Führerscheine können nicht entgegen genommen werden, wenn das Fahrverbot von einer anderen Behörde auferlegt wurde.
Auch die Ahndung von sogenannten Sonderordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise Verstöße aus den Bereichen des Abfall-, Bau-, Gewerbe-, Handwerks-, Jugend-, Lebensmittel-, Naturschutz-, Umwelt-, Tierschutzrecht, Schwarzarbeit erfolgt durch die Bußgeldbehörde des Landratsamts.
Bei Fragen zu Ordnungswidrigkeitenverfahren stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bußgeldbehörde gerne zu Verfügung.
Möchten Sie eine Anzeige aufgeben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre örtliche Polizeidienststelle.
Wurde gegen Sie wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, können Sie sich – neben dem bisherigen Weg in Papierform – alternativ über unser Online-Portal äußern und und Ihre Daten ergänzen oder berichtigen. Ein Gang zur Behörde oder zum Briefkasten bleibt Ihnen damit erspart.
Ihre individuelle Zugangskennung entnehmen Sie bitte dem Anhörungsschreiben, das Ihnen von der Bußgeldstelle übersandt wurde.
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