Die Abteilung EU Ausgleichszahlungen ist zuständig für Ausgleichszahlungen in der Land- und Forstwirtschaft und setzt damit Vorgaben und Programme des Landes, des Bundes und der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik um.
Die Einkommenssicherung der Landbewirtschaftenden ist dabei ebenso ein Ziel, wie die Sicherstellung der heimischen Nahrungsmittelproduktion, eine an den Klimawandel angepasste umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Landnutzung, die Einhaltung von Agrarumweltstandards, sowie die Umstellung auf eine das Tierwohl fördernde Tierhaltung und der Ausgleich für Nutzungsbeschränkungen. Darüber hinaus werden für besondere Umweltleistungen und das besonders artgerechte Halten von Tieren zusätzliche Ausgleichszahlungen gewährt.
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