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Gewerbeaufsicht / Arbeitsschutz

Im Arbeitsschutz ist die Gewerbeaufsicht nahezu allumfassend zuständig. Die Kernaufgabe der unteren Arbeitsschutzbehörde ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch präventiv ausgerichtete und systematisch wahrgenommene Maßnahmen zu verbessern und zu fördern. Sie überwacht die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und sorgt für sichere Arbeitsbedingungen in Betrieben. Dabei führt sie Inspektionen durch, berät Unternehmen und Beschäftigte und setzt Maßnahmen zur Unfallverhütung durch und sanktioniert Verstöße gegen Rechtsnormen.

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