Übersetzung mit Google Translate wählen

Übersicht der WIldschadenschätzerinnen und Wildschadenschätzer

In der Regel besteht für jagdausübungsberechtigte Personen eine grundsätzliche Ersatzpflicht für Wildschäden durch Schalenwild oder Wildkaninchen an land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken.

Schäden an Sonderkulturen sind nur in seltenen Fällen ersatzpflichtig.

Der Anspruch auf Ersatz von Wild- oder Jagdschaden erlischt, wenn die geschädigte Person den Schadensfall nicht binnen einer Woche, nachdem sie von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der Gemeinde, auf deren Gemarkung das beschädigte Grundstück liegt, anmeldet. Bei Schaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn dieser einmal jährlich bis zum 15. Mai angemeldet wird. Die Anmeldung soll die als ersatzpflichtig in Anspruch genommene Person bezeichnen und den geltend gemachten Schaden beziffern.Die Gemeinde bescheinigt der geschädigten Person die Anmeldung des Wild- oder Jagdschadens unter Benennung des Tages der Anmeldung, des Ortes und der Art des Schadens.

Auf Grundlage des Jagd- und Wildtiermangementgesetzes (JWMG) werden von Bewirtschaftern und Jagdausübungsberechtigten gegenseitige Rücksichtnahme, Unterstützung und Beratung zur Wildschadensabwehr gefordert.

Nach einer Schadensanzeige sollen die betroffenen Parteien daher zunächst versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen. 

Wenn dies nicht gelingt, kann die Gemeinde eine Wildschadensschätzung beauftragen. Die Kosten des Verfahrens müssen bis zur Höhe der Verfahrenskosten voll umfänglich von der antragstellenden Person getragen werden. 

Die untere Jagdbehörde stellt eine Übersicht von Personen bereit, welche sich zur Schätzung im gesamten Landkreis Reutlingen bereiterklärt haben und amtlich anerkannt sind.

Bei Schäden im Feld

12 Externe Behörden:
B​

Bayer, Thomas

Wildschadenschätzung - Schäden im Feld

Pfullingen

R​

Ruoß, Peter

Wildschadenschätzung - Schäden im Feld

Münsingen

S​

Simon, Frank

Wildschadenschätzung - Schäden im Feld

Dettingen

U​
W​

Bei Schäden im Weinbau

3 Externe Behörden:
S​
U​
W​

Bei Schäden im Wald

Eine aktuelle Liste ist veröffentlicht auf der Homepage der Regierungspräsidien.