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Ausstellung Jugendarbeitsschutz-Bescheinigung

Alternativbezeichnung: Stellungnahme Film-Dreh, Bescheinigung Film-Dreh, Erlaubnis Auftritt

Bei Theatervorstellungen mit Kindern über sechs Jahren, bei Musikaufführungen und anderen Aufführungen, bei Werbeveranstaltungen sowie bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträgern sowie bei Film- und Fotoaufnahmen ist eine Bescheinigung erforderlich.

  • Antrag des Produzenten / Veranstalters,
  • Einverständniserklärung der Eltern,
  • Bescheinigung von Kinderarzt und Schule/Kita,
  • Schweigepflichtentbindung für Rücksprache mit Sozialem Dienst.

Vorab vom Produzenten und den Eltern vollständig ausgefüllte Unterlagen werden mit den Bescheinigungen von Kinderarzt und Schule / Kita eingereicht. Bei Erstausstellen ist ein persönlicher Termin erforderlich, der bei der zuständigen Stelle vereinbart werden kann. Das Kind / der/die Jugendliche muss anwesend sein.

kostenfrei

§6 JuArbSchG