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Kontrollen für EU-Ausgleichszahlungen

Die Abteilung Kontrollen für EU Ausgleichszahlungen legt Referenzflächen fest und prüft in Ergänzung zu Verwaltungskontrollen und vor Ort, ob die im Gemeinsamen Antrag gemachten Angaben vollständig und richtig sind sowie, ob alle Fördervoraussetzungen und Verpflichtungen für die Gewährung der Ausgleichszahlungen eingehalten werden.

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