Die Rechnungsprüfung ist ein unabhängiger und nicht an Weisungen gebundener Amtsbereich, der die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landkreises kontrolliert. Sie prüft die Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit des Haushaltsvollzuges beim Landkreis Reutlingen. Ferner soll unwirtschaftliches Verwaltungshandeln, Korruption oder nicht haushaltskonformes Finanzgebaren aufgedeckt werden.
Die Aufgaben sind gesetzlich geregelt (§§ 110 ff. Gemeindeordnung - GemO). Neben den Pflichtaufgaben wie der Prüfung der Jahresabschlüsse und der Kassenüberwachung kann der Kreistag der Rechnungsprüfung weitere Aufgaben übertragen. So ist die Rechnungsprüfung des Landkreises Reutlingen unter anderem auch Vergabekontrollstelle.
Als ausschließlich behördeninterne Prüfungsinstanz ist die Rechnungsprüfung nicht Ansprechpartner für Anfragen oder Beschwerden von Bürgern. Hierfür ist das Regierungspräsidium Tübingen zuständig.
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