Die Abteilung bearbeitet:
Wichtige Informationen zum Einbürgerungsantrag:
Der Bundestag hat am 19.01.2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) verabschiedet, welches am 27.06.2024 in Kraft trat.
- Einer der Kernpunkte der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts ist die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit, das heißt, dass die bisherige Staatsangehörigkeit bei einer Einbürgerung künftig nicht mehr aufgegeben werden muss.
- Die für die Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltszeiten in Deutschland werden außerdem verkürzt, sodass in Zukunft ein fünfjähriger rechtmäßiger Aufenthalt grundsätzlich ausreichend ist.
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Alle Antragsteller, die bereits einen Einbürgerungszusicherung erhalten haben, werden durch das Landratsamt automatisch schriftlich über die weitere Vorgehensweise aufgrund des neuen StARModG informiert.
Hinweise zu Antragsstellung und Terminen:
- Vor jeder Antragsstellung wird über einen Fragenkatalog die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen abgefragt. Anschließend werden die notwendigen Unterlagen per Post versandt.
- Abgabe/Einwurf von Einbürgerungsanträgen und Unterlagen bitte per Post versenden oder direkt in den Briefkasten am Hauptgebäude Landratsamt Reutlingen, Bismarckstr. 47, 72764 Reutlingen einwerfen.
- Termine bei notwendigen persönliche Vorsprachen werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung vergeben.
Von Bearbeitungs- und Sachstandsanfragen bitten wir aufgrund des sehr hohen Antragsaufkommens abzusehen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt momentan mindestens 18 Monate ab Antragseingang.