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Staatsangehörigkeitsbehörde, Personenstandswesen und Namensrecht

Die Abteilung bearbeitet:

Wichtige Informationen zum Einbürgerungsantrag:

Der Bundestag hat am 19.01.2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) verabschiedet, welches am 27.06.2024 in Kraft trat.

  • Einer der Kernpunkte der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts ist die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit, das heißt, dass die bisherige Staatsangehörigkeit bei einer Einbürgerung künftig nicht mehr aufgegeben werden muss.
  • Die für die Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltszeiten in Deutschland werden außerdem verkürzt, sodass in Zukunft ein fünfjähriger rechtmäßiger Aufenthalt grundsätzlich ausreichend ist.

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Alle Antragsteller, die bereits einen Einbürgerungszusicherung erhalten haben, werden durch das Landratsamt automatisch schriftlich über die weitere Vorgehensweise aufgrund des neuen StARModG informiert.

Hinweise zu Antragsstellung und Terminen:

  • Vor jeder Antragsstellung wird über einen Fragenkatalog die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen abgefragt. Anschließend werden die notwendigen Unterlagen per Post versandt.
  • Abgabe/Einwurf von Einbürgerungsanträgen und Unterlagen bitte per Post versenden oder direkt in den Briefkasten am Hauptgebäude Landratsamt Reutlingen, Bismarckstr. 47, 72764 Reutlingen einwerfen.
  • Termine bei notwendigen persönliche Vorsprachen werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung vergeben.

Von Bearbeitungs- und Sachstandsanfragen bitten wir aufgrund des sehr hohen Antragsaufkommens abzusehen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt momentan mindestens 18 Monate ab Antragseingang.

Öffnungszeiten

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