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Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

Sie benötigen für folgende Erdaufschüttungen/Abgrabungen eine bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung:

  • Die Aufschüttung/Abgrabung befindet sich im Außenbereich und
  • die Aufschüttung/Abgrabung ist mehr als zwei Meter hoch oder tief oder sie umfasst mehr als 500 Quadratmeter Grundfläche.

Nach Einreichen des ausgefüllten Formblattes bei der Unteren Abfallrechts-, Bodenschutz- und Altlastenbehörde, werden die beteiligten Stellen angehört. Nach Prüfung wird dem Antrag schriftl. zugestimmt oder abgelehnt.

Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor der geplanten Durchführung eingereicht werden.

200,- € pro ha beantragte Auffüllfläche

ca. drei Wochen

§ 2 Abs. 1 LBO, § 50 Abs.1 LBO

Beim Aufbringen von Bodenmaterial auf landwirtschaftlichen, einschließlich gartenbaulich genutzten, Böden ist zu beachten, dass die Ertragsfähigkeit des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen ist und nicht (dauerhaft) verringert werden darf.

Hinweis: Auch für Auffüllungen kleiner 500 Quadratmeter bzw. kleiner 2 m benötigen sie eine naturschutzrechtliche Genehmigung, wenn sie einen Eingriff nach § 14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) darstellen.

Die Verfüllung von Dolinen oder landschaftsprägenden Elementen ist grundsätzlich nicht möglich.

Bei Bedarf ist ein gemeinsamer Ortstermin möglich. Auftragsflächen mit Bodenzahlen kleiner 25 oder größer 60 sowie Grünland können nur in Ausnahmefällen genehmigt werden

Merkblatt Bodenauffüllungen der LUBW Baden-Württemberg