Bauwasserhaltung beantragen
Für Baumaßnahmen, bei denen die Bauwerke ins Grundwasser einbinden, ist in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese bestimmt die zum Schutz des Grundwassers erforderlichen Maßnahmen (z.B. Beschränkung der bauzeitlichen Grundwasserentnahmen, Vermeidung von Verunreinigungen, Umläufigkeitsmaßnahmen zur Vermeidung eines Grundwasseraufstaus, Festlegung von Höhenniveaus bis zu dem das Grundwasser abgesenkt werden darf.
Bauwerke sind so zu erstellen, dass sie keine dauerhaften Grundwasserabsenkungen erforderlich machen; Bauteile im Grundwasser und Grundwasserschwankungsbereich sind wasserdicht und auftriebssicher zu erstellen.
Sollte im Zuge eines Bauvorhabens unerwartet Grundwasser erschlossen werden, ist dies dem Landratsamt Reutlingen umgehend anzuzeigen, um die erforderlichen Maßnahmen abzustimmen (§ 43 Absatz 6 Wassergesetz für Baden-Württemberg). Dies kann zu Bauverzögerungen führen, unter Umständen müssen die Baumaßnahmen vorübergehend eingestellt werden. Es wird deshalb angeraten, schon vor Baubeginn den Grundwasserstand zu ermitteln. Für hierzu notwendige Baugrunderkundungen, bei denen mit einem Grundwasseraufschluss gerechnet wird, ist ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis beim Landratsamt Reutlingen zu stellen (§ 43 Absatz 2 Wassergesetz für Baden-Württemberg).