Das Landratsamt Reutlingen ist untere Straßenverkehrsbehörde und innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches für die Regelung und Lenkung des öffentlichen Verkehrs nach Maßgabe der Straßenverkehrsordnung zuständig. Oberste Priorität hat dabei die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Die Großen Kreisstädte Reutlingen und Metzingen sind ebenfalls untere Straßenverkehrsbehörden und somit für ihre Gemarkung selbst zuständig.
Zu den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde zählen unter anderem:
- Prüfung dauerhafter verkehrsrechtlicher Maßnahmen
- Ausstellung vorübergehender Verkehrsrechtlicher Anordnungen (beispielsweise Baustellen, Veranstaltungen, Hockete, Festumzüge, Sportveranstaltungen)
- Erlaubnisse für Veranstaltungen nach § 29 Abs. 2 StVO
- Genehmigung von Ausnahmen der Straßenverkehrsordnung nach § 46 StVO (Gurt- und Helmpflicht sowie vom Befahren gesperrter Straßen oder Halt- und Parkverbote, sowie Parkausweise für Menschen mit Behinderungen )
- Ebenso ist die Verkehrsbehörde für die Ausstellung von Genehmigungen im Taxi- und Mietwagenverkehr, im Güterkraftverkehr und von Schwertransporten zuständig.
- Zusätzlich führt die Verkehrsbehörde als Kreispolizeibehörde die Rechts- und Fachaufsicht über die Ortspolizeibehörden aus und ist für die Angelegenheiten nach dem Versammlungsrecht zuständig.