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Ingenieurvermessungen

Alternativbezeichnung: Bauvermessung | Höhenbestimmung | Lägepläne | Straßenschlussvermessung | Topographische Aufnahme

Zu den Ingenieurvermessungen gehören

  • Topographische Aufnahmen
  • Höhenbestimmungen
  • Bauvermessungen
  • Erstellung von Lageplänen
  • Straßenschlussvermessungen

Topographische Aufnahmen:

Topographische Aufnahmen dienen als Dokumentation und als Planungsgrundlage. Es können topographische Objekte wie

  • Gelände
  • Bäume
  • Mauern und Kanäle
  • Gräben und Böschungen
  • Leitungen

aufgenommen und dokumentiert werden.

Höhenbestimmungen:

Höhenbestimmungen dienen zur Dokumentation der Höhenunterschiede. Dies wird als Planungsgrundlage und zum Beispiel im Hochwasserschutz eingesetzt.

Bauvermessungen:

Zur Bauvermessung gehören

  • Absteckung des Schnurgerüstes
  • Absteckung der Baugrube
  • Erdmassenberechnungen zur Planung

Erstellung von Lageplänen:

Der Lageplan dient als Planungsgrundlage für ein Bauvorhaben. Dieser beinhaltet

  • aktueller Katasterauszug (Grenzen und Gebäude)
  • Topographie

Straßenschlussvermessungen:

Die Straßenschlussvermessung erfolgt nach einem Straßenausbau und dient zur Aktualisierung von Liegenschaftskataster und Grundbuch.

Die Voraussetzungen sind abhängig von der jeweiligen Art der Vermessung. Bitte nehmen Sie im Zuge der Antragstellung Kontakt mit der Abteilung Vermessungen auf.

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der jeweiligen Art der Vermessung. Bitte nehmen Sie im Zuge der Antragstellung Kontakt mit der Abteilung Vermessungen auf.

Sie können den Antrag auf eine Ingenieurvermessung formlos stellen.

Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung.

Gebühren nach der Gebührenverordnung MWL in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis. 

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem aktuellen Stundensatz des Kreisamts für Landentwicklung und Vermessung und ist abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand. Zur Gebührenberechnung wenden Sie sich gerne an die Abteilung Vermessungen des Kreisamtes für Landentwicklung und Vermessung.