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Waffen, Jagd und Gewerbe

Die Abteilung ist im Landkreis Reutlingen unter andem zuständig für:

  • waffen- und sprengstoffrechtliche Angelegenheiten als Kreispolizeibehörde (ohne die Großen Kreisstädte Metzingen und Reutlingen)
  • jagdrechtliche Angelegenheiten als untere Jagdbehörde
  • gewerberechtliche Angelegenheiten als untere Verwaltungsbehörde (ohne die Großen Kreisstädte Metzingen und Reutlingen)

Sollte ein Besuch der Behörde notwendig sein, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten/Sprechzeiten

Montag
08:00 - 11:30 Uhr
Dienstag
08:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 11:30 Uhr & 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:45 Uhr

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Verwaltungssitz