In dieser Rubrik finden Sie Informationen zu allen relevanten Änderungen, die an Ihrem Fahrzeug oder Ihren Fahrzeugdaten vorgenommen werden können.
Ob es sich um eine Namens- oder Adressänderung im Fahrzeugschein handelt oder eine technische Änderung am Fahrzeug.
Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
Sie sind umgezogen? Dann müssen Sie die Adresse in Ihren Fahrzeugpapieren schnellstmöglich ändern lassen, das Fahrzeug also ummelden.
Dies gilt auch für Umzüge innerhalb des Landkreises.
Bei einem Umzug in einen anderen Stadt- oder Landkreis müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden und können zudem ein neues Kennzeichen beantragen. Möchten Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten, ist dies bei Umzügen innerhalb Deutschlands möglich. Bitte geben Sie bei der Anmeldung des Fahrzeugs an, dass Sie Ihr Kennzeichen behalten wollen.
Sie möchten technische Änderungen an Ihrem Kraftfahrzeug oder einem Anhänger vornehmen?
Dadurch kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Sie müssen nachweisen, dass die technischen Änderungen den Vorschriften entsprechen. Die Zulassungsbehörde kann Ihnen dann eine neue Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erteilen.