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Kraftfahrzeugsteuer - Steuervergünstigung für Menschen mit Behinderung beantragen

Für Fahrzeuge, die auf schwerbehinderte Menschen zugelassen sind, sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) Steuervergünstigungen in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung um 50 Prozent vor, § 3a KraftStG.

Weitere Informationen und die dazugehörigen Online-Formulare finden Sie auf der Seite der Generalzolldirektion.

Wollen Sie das Fahrzeug vorübergehend oder dauerhaft zu anderen als den begünstigten Zwecken nutzen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle sofort mitteilen. Sie setzt die Kraftfahrzeugsteuer für die Dauer der zweckfremden Nutzung, mindestens jedoch für einen Monat, fest. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung oder die Steuerermäßigung wegfallen.