Hier finden Sie umfassende Informationen rund um die Themen Fahrzeugzulassung und -abmeldung.
Egal, ob Sie ein neues Fahrzeug anmelden, ein gebrauchtes Auto ummelden oder Ihr altes Fahrzeug abmelden möchten.
Für Fahrten auf öffentlichen Straßen müssen Sie Ihr Fahrzeug in den meisten Fällen vorher zulassen. Sie erhalten von der Zulassungsbehörde die Zulassungspapiere und Plaketten für die Kennzeichen.
Wenn Sie in einen anderen Stadt- oder Landkreis umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug schnellst möglich ummelden. Dasselbe gilt bei einer Betriebsverlegung. Wenn Sie das bisherige Kennzeichen an Ihrem zugelassenen Fahrzeug behalten möchten, können Sie dies bundesweit tun.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger. Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr kostenlos reservieren lassen.
Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in eine Umweltzone fahren, müssen Sie eine Umweltplakette kaufen. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.