Übersetzung mit Google Translate wählen
23.01.2024

Privatwaldbetreuung

 

Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 DSGVO  im Rahmen der Förderung der Privatwaldbetreuung

 

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzerklärung im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Privatwaldvereinbarung nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung der Privatwaldverordnung (VwV-PWaldVO)

 

2. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen

Die nachfolgend genannte Stelle ist im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO für die unter 1. genannte Verarbeitungstätigkeit verantwortlich:

 

Für die Bearbeitung der Privatwaldvereinbarung inkl. Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie der Abwicklung des Förderverfahrens:

Landkreis Reutlingen

vertreten durch den Landrat

Bismarckstraße 47, 72764 Reutlingen

Telefon: +49 7121 480-0

E-Mail: post@kreis-reutlingen.de

 

Verantwortlich für das Förderverfahren im Rahmen der Privatwaldvereinbarung und die Erstellung der Formulare:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BadenWürttemberg (MLR)

Hausanschrift: Kernerplatz 10, 70182 Stuttgart

Postanschrift:  Postfach 10 34 44, 70029 Stuttgart

Telefon: +49 711 126-0

E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de

 

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Die behördliche Datenschutzbeauftragte des Landkreises Reutlingen erreichen Sie unter: 

E-Mail: datenschutz@kreis-reutlingen.de

 

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Zwecke der Verarbeitung: Die Erhebung, Bearbeitung und Speicherung Ihrer in der Privatwaldvereinbarung angegebenen Daten und deren Verarbeitung sind für den Zweck der Vertragserfüllung (forstliche Betreuung), der Abrechnung sowie der Berechnung von Fördermitteln und der Kontrolle von Fördermaßnahmen notwendig. und werden in den für die Bearbeitung vorgesehenen EDV-Systemen (bspw. FOKUS-Datenbank der Landesforstverwaltung bzw. profil c/s des MLRs) bis zu ihrer Löschung gespeichert. Weiterhin werden die Unterlagen in der Förderakte bis zum Ende der definierten Aufbewahrungsfristen aufbewahrt. Die Daten des Förderantrags werden darüber hinaus zur Erstellung von anonymisierten Auswertungen zur Förderung und zur Erledigung von Stellungnahmen durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, die Regierungspräsidien oder die unteren Verwaltungsbehörden bzw. PW8-Kommunen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich verwendet, wenn dies für die Zweckerfüllung erforderlich ist.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO verarbeitet. Die Bearbeitung der Privatwaldvereinbarung stellt im Sinne dieser Rechtsgrundlage die Erfüllung einer vertragsähnlichen Maßnahme dar, die auf Anfrage des Antragstellenden erfolgt.

 

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden bei Erfordernis weitergegeben an:

  • das Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 8 für Zwecke der Abwicklung des Förderverfahrens, der Prüfung, ggf. der Durchführung von Kontrollen und der Erstellung von Auswertungen.
  • den zuständigen Stellen der Europäischen Union, des Bundes und des Landes im Rahmen ihrer Zuständigkeit und deren Beauftragten sowie Prüforganen der Europäischen Union, des Bundes und des Landes wie Rechnungsprüfungsamt, Landesrechnungshof, Europäischer Rechnungshof, Europäische Finanzkontrolle, Europäische Kommission etc.

 

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz übermittelt der Europäischen Kommission einen jährlich vorgesehenen Bericht gemäß VO (EU) 2015/1589 Artikel 26. Dies ist notwendig damit die Europäische Kommission die Beihilferegelungen verfolgen kann. In die Berichterstattung fließen diejenigen Informationen ein, die für die Kommission notwendig sind, um feststellen zu können, dass alle beihilferechtlichen Vereinbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Informationen werden nur für die Zwecke der Berichterstattung und des Monitorings verwendet.

Die personenbezogenen Daten werden in der FOKUS-Datenbank der Landesforstverwaltung gespeichert, die durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Abteilung 3 - Referat 36 verwaltet und auf Servern des Landesbetriebs BITBW gespeichert wird. Diese Stellen sind Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 28 DSGVO.

 

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Drittländer ist nicht vorgesehen.

 

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden zum Zwecke der Vertragserfüllung für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit und nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, die für die Aufgabenerfüllung der Förderung mit Landesmitteln erforderlich ist, aufbewahrt und gespeichert. Dies ist bei Fördervorhaben / -projekten mit einer auferlegten Zweckbindungsfrist (nach Landeshaushaltsordnung) nach Ablauf dieser Frist und zusätzlich weiteren 5 Jahren der Fall, frühestens jedoch nach 10 Jahren. Die Zweckbindungsfrist entspricht der Laufzeit der Privatwaldvereinbarung.

 

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) zu.

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten hinsichtlich der Bearbeitung von Privatwaldvertrag und Privatwaldvereinbarung Gebrauch machen wollen, wenden Sie sich an die mit dem Datenschutz beauftragte Stelle des jeweiligen Vertragspartners (Untere Forstbehörde oder Kommune).

Bei Problemen zum Inhalt des Förderverfahrens und des Antragsformulars wenden Sie sich an das MLR.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen den Datenschutz verstößt, haben Sie, unbeschadet eines anderen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, das Recht auf Beschwerde beim

 

Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden-Württemberg

E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de

Eine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 Datenschutzgrundverordnung findet nicht statt.

 

8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der DSGVO ist die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten im Zusammenhang mit der Privatwaldvereinbarung nach VwV PWaldVO rechtmäßig. 

Die Angaben in der Privatwaldvereinbarung (einschließlich der Anlagen) sind für die Bearbeitung der Verträge sowie der beantragten Fördermaßnahmen erforderlich (Artikel 30 EU-DSGVO). Die Erhebung der personenbezogenen Daten ist im Falle der Einreichung einer Privatwaldvereinbarung vorgeschrieben. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann keine Privatwaldvereinbarung geschlossen werden. 

Ihre Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Abweichend hiervon ist die Kenntnis Ihrer Telefon- und Telefaxnummer, sowie Ihrer E-Mail-Adresse nicht zwingend erforderlich, erleichtert jedoch die Erfüllung der Privatwaldvereinbarung und die eventuell erforderliche Kontaktaufnahme im Fall von Rückfragen. Eine Auskunft zu diesen Daten im Antragsformular erfolgt gegebenenfalls auf freiwilliger Basis. Mit Ihrer Unterschrift auf der Privatwaldvereinbarung stimmen Sie der Verarbeitung dieser Daten zu.