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23.01.2024

Zahngesundheit

 

Informationsblatt zum Datenschutz (Zahnärztliche Gruppenprophylaxe)

Das Landratsamt Reutlingen erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten, die Ihr Kind betreffen. 

 

1. Pflichtinformationen

1.1 Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO:

Landkreis Reutlingen

vertreten durch den Landrat

Bismarckstr. 47, 72764 Reutlingen

E-Mail: post@kreis-reutlingen.de

 

1.2 Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten:

E-Mail: datenschutz@kreis-reutlingen.de

 

1.3 Zwecke der Verarbeitung und Rechtsgrundlage

1.    Zahnärztliche Untersuchung im Rahmen der Gruppenprophylaxe

2.    Gesundheitsberichterstattung (Daten werden in anonymisierter Form regional veröffentlicht

3.    Dokumentation von Fluoridierungsmaßnahmen (sofern eine Fluoridierungsmaßnahme angeboten wird)

 

Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von § 91 Schulgesetz für Baden-Württemberg sowie von §§ 8 und 20 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst.

 

1.4 Folgende Kategorien von personenbezogenen Daten  werden verarbeitet: 

1.    Name und Vorname des Kindes, Geburtsdatum, Klassenstufe, Name der Einrichtung

2.    Erhobene Befunde zum Zahnstatus des Kindes

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.

 

2. Notwendige Informationen

2.1 Die personenbezogenen Daten werden wie folgt gelöscht:

•       Befunde der zahnärztlichen Untersuchung und Einwilligungserklärung für Fluoridierungsmaßnahmen nach
          vier Jahren.

•       Einwilligungserklärungen für die Untersuchung in der Kindertageseinrichtung vier Jahre nach Verlassen
          der Einrichtung.

Alle vorliegenden Dokumente werden streng vertraulich behandelt.

 

2.2. Allgemeine Rechte des Beteiligten

Auskunftsrecht über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).

 

Recht auf Datenberichtigung, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).


Recht auf Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel
17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel
17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der
Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die
Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.

 

Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden,
die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Ihren Rechtsansprüchen benötigt
werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Landratsamtes
gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).


Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung
der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung. 

 

2.3 Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligung

Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das Ihre Interessen überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).

 

2.4. Bestehen eines Beschwerderechts gegenüber der Aufsichtsbehörde

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig ist, können Sie sich mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg wenden:

Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart.

Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart

Telefon: +49 711 615541-0

Fax: 0711 615541-15

E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de

 

 

Die Teilnahme Ihres Kindes bei der zahnärztlichen Schuluntersuchung ist gemäß  §91 Schulgesetz für Baden-Württemberg gesetzlich vorgeschrieben.