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Adoption - Wenn Sie adoptiert sind und mehr über Ihre Wurzeln erfahren möchten

Die Vermittlungsstelle berät und unterstützt Sie bei allen Fragen, die Ihre Herkunft und Ihre Lebensgeschichte sowie die Umstände Ihrer Freigabe betreffen. Diese kann Sie bei der Suche nach Ihren biologischen Wurzeln begleiten und bei der Kontaktaufnahme mit Ihrer Herkunftsfamilie unterstützten.

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres hat ein adoptiertes Kind ein eigenständiges Akteneinsichtsrecht unter Anleitung einer Fachkraft. Die Vermittlungsstelle gewährt dem adoptierten Kind oder seinem gesetzlichen Vertreter Einsicht in die Vermittlungsakten soweit nicht überwiegende Belange einer betroffenen Person entgegenstehen.

§§ 1741 - 1772 BGB

§§ 7 - 9e AdVermiG