Amtsärztliche Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt beantragen
Sie können in Ihrer Steuererklärung medizinische Behandlungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Nur für bestimmte Behandlungen und Hilfsmittel ist ein amtsärztliches Gutachten erforderlich. Dafür stellt der amtsärztliche Dienst auf Verlangen von Steuerpflichtigen die für steuerliche Zwecke erforderlichen Gesundheitszeugnisse, Gutachten oder Bescheinigungen aus.
Wir prüfen die Notwendigkeit der medizinischen Maßnahme oder der Kurbehandlung. Falls die Prüfung positv ausfällt, bestätigen wir die Notwendigkeit.