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Auskunft/ Einsicht in das Wasserbuch beantragen

Bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamts Reutlingen wird das Wasserbuch geführt, in welches insbesondere wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen, alte Rechte und Befugnisse, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete wie auch Genehmigungen zu Gewässerausbauten einzutragen sind. Auskünfte und Einsichtnahme in das Wasserbuch sind auf Antrag möglich.

Die gewünschte Auskunft sollte möglichst konkret beschrieben werden (z.B. Name des Gewässers, Lage, etc.)

Es ist ein formloser, schriftlicher oder elektronischer (E-Mail) Antrag auf Einsicht in das Wasserbuch zu stellen. Der Antrag wird daraufhin geprüft. Sofern keine Ablehnungsgründe vorliegen, wird die Einsicht gewährt oder ein Auszug bereitgestellt.

Keine

Die Gebühr für schriftliche Auskünfte richten sich nach dem Aufwand der Erhebung (16,00 € - 330,00 €)

Einzelfallabhängig

§ 87 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 69 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)