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Beratung und Hilfen zur Erziehung

Sie haben in Ihrer Familie, mit Ihren Kindern Konflikte oder Schwierigkeiten, die Sie mit Ihren zur Zeit zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht lösen können.

Die Konflikte nehmen zu, Ihr Kind verhält sich so, dass Sie es sich nicht erklären können.

Ihr Kind wird Ihnen fremd, Sie haben die Befürchtung, dass Sie Ihr Kind nicht mehr erreichen, dass es sich nichts mehr sagen lässt.

Sie fühlen sich in Ihrer Erziehungsverantwortung überfordert und alleine und wissen nicht, wie es weitergehen soll.

Sie haben den Eindruck, dass Sie Beratung und  Hilfestellung von außen brauchen, um die Situation zu klären und neue Lösungsansätze zu entwickeln.

Sie haben einen Anspruch auf Beratung und Hilfestellung beim Jugendamt und können sich dort an den Allgemeinen Sozialen Dienst wenden.

Oft reicht diese Beratung bereits aus, dass Sie sich in der Lage fühlen, wieder ohne Unterstützung des Jugendamtes weiter zu machen.

In mehreren Beratungsgesprächen können die Kinder, die Jugendlichen und Personensorgeberechtigten über ihre Familiensituation berichten.

Es werden unter anderem folgende Fragen gestellt und erörtert:

  • Wie sieht sich die Familie selbst, wer gehört dazu, wer versteht sich mit wem, mit wem eher weniger?
  • Wie sind die Kinder versorgt, wie geht es Ihnen?
  • Was macht Sorgen, was läuft gut, was nicht?
  • Was macht den Kindern Sorgen, was läuft aus Ihrer Sicht gut, was nicht?
  • Wer hat welche Ressource und kann etwas in die Familie einbringen?
  • Welche Ziele haben die einzelnen Familienmitglieder, was soll, was muss sich verändern, dass es besser läuft?
  • Was soll sich durch die Hilfe ändern?
  • Welche Erwartungen haben die Beteiligten?
  • Falls schon andere Hilfen  in Anspruch genommen wurden: Welche waren das? Warum war die Hilfe nicht erfolgreich?

Reicht die Beratung nicht aus, dass Sie und Ihre Familie für Ihre Probleme Lösungen finden, wird mit Ihnen gemeinsam angeschaut, welche Hilfestellungen benötigt werden, um die anstehenden Probleme anzugehen und zu lösen. Wir im Jugendamt sprechen hier von erzieherischem Bedarf.

Der Bedarf an Hilfestellung wird mit Ihnen  gemeinsam erarbeitet und es wird geklärt, welche Ziele Sie verfolgen möchten und welche Hilfe für Sie die richtige ist. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Kindern wird ein Hilfeplan erarbeitet, der dann in Hilfeplangesprächen regelmäßig  angeschaut und überarbeitet wird.

Wer entscheidet die Art der Hilfe?

  • Auf dem Hintergrund des gemeinsam mit der Familie erarbeiteten Bedarfs wird im Jugendamt beraten und entschieden, welche Hilfe als geeignet und notwendig angesehen wird. Hier können auch noch weitere Personen, Einrichtungen einbezogen werden, die etwas zu der Familiensituation beitragen können. (z.B. die Erzieherin der KITA, oder eine Schulsozialarbeiterin, oder ein Arzt, eine Ärztin….)
  • Die Annahme der Hilfe ist freiwillig, die Personensorgeberechtigten stellen einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung und sind dann verpflichtet, an der Hilfeplanung und am Hilfeverlauf mitzuwirken.

Wie wird die Hilfe geplant? Hilfeplanung

  • Wenn die Personensorgeberechtigten die Hilfe annehmen wollen, wird ihnen die Familienhelferin, die Familientherapeutin oder aber die Wohngruppe oder die Pflegefamilie, in der Ihr Kind leben soll, vorgestellt. Für die Personensorgeberechtigten gibt es ein Wunsch- und Wahlrecht, das muss bei der Auswahl der hilfeerbringenden Fachkraft und bei der Auswahl des Trägers angemessen berücksichtigt werden.
  • Danach wird für eine Hilfeplanung in einem gemeinsamen ersten Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten ein Hilfeplan erstellt, in dem die aktuellen Gründe für die Hilfe aus der Sicht der Personensorgeberechtigten, aus Sicht der Kinder, der Jugendlichen, eventuell aus Sicht anderer Beteiligten festgehalten werden.
  • Das Hilfeplangespräch können bei der Familie zuhause oder im Jugendamt stattfinden.
  • Die Ziele, die mit der Hilfe erreicht werden sollen werden in diesem Hilfeplan festgehalten.
  • Der erstellte Hilfeplan wird in weiteren Hilfeplangesprächen in der Regel alle 6 Monate überprüft. Es wird geschaut, was hat sich verändert, ist die Hilfe weiterhin notwendig, wer braucht welche Unterstützung?
  • Die Hilfeplanung läuft solange die Hilfe notwendig und geeignet ist und die Familie an der Hilfe mitwirkt.

Sind die Ziele erreicht oder wirkt die Familie nicht am Hilfeverlauf mit, dann wird die Hilfe beendet.

Sollten Sie aus Ihrer Sicht Beratung oder eine Hilfe zur Erziehung benötigen, können Sie sich an unser Sekretariat unter 07121/480-4207 oder unter ASD@kreis-reutlingen.de wenden. Dort werden Sie an die für Sie zuständige Stelle vermittelt.

Was kostet eine Hilfe?

Ambulante Hilfen wie z.B. eine sozialpädagogische Familienhilfe oder eine Familientherapie sind für die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger kostenfrei. Die Kosten trägt das Kreisjugendamt, der Landkreis.

Bei Stationären Hilfen, z.B. wenn das Kind, der, die Jugendliche in einer Wohngruppe oder Pflegefamilie leben soll, müssen sich die Personensorgeberechtigten im Rahmen Ihrer Möglichkeiten an den Kosten beteiligen. Die Höhe der Beteiligung wird von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe geprüft.