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Beratung und Überprüfung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Zeigt Ihr Kind auffälliges, oder herausforderndes Verhalten im häuslichen Umfeld, oder außerhalb des familiären Rahmens, bietet das Jugendamt Beratung an, und/oder Vermittlung in andere in Frage kommende Dienste.

Die Teilhabe am Leben der Gesellschaft ist beeinträchtigt, die seelische Gesundheit weicht höchstwahrscheinlich länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand ab.

  • Fachärztliche Berichte/Gutachten und Stellungnahmen
  • Berichte von Therapeuten
  • Berichte/Stellungnahmen sonstiger beteiligter Einrichtungen/Kliniken/Kindergarten
  • Schweigepflichtsentbindung der Eltern/Sorgeberechtigten

§ 35a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)