Einbürgerung beantragen für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit
Diese Einbürgerungsmöglichkeit für Verheiratete gilt auch für Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Die Einbürgerungsmöglichkeit gilt auch für minderjährige Kinder (unter 16 Jahren) der genannten Personen, wenn diese für das minderjährige Kind sorgeberechtigt sind und mit ihnen eine familiäre Lebensgemeinschaft besteht, bei einer Aufenthaltsdauer im Inland von in der Regel drei Jahren.
Bitte füllen Sie den Antrag nur bei erfolgreicher Prüfung durch den Quick-Check aus!
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