Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen
Eingliederungshilfe steht Menschen zu, die aufgrund einer Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschänkt sind, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
Menschen mit Behinderungen sind gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, bei Menschen mit Behinderungen diese gleichberechtigte Telhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern, sodass eine individuelle Lebensführung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrgenommen werden kann.
Eingliederungshilfe kann insbesondere folgende Leistungen betreffen:
- Assistenzleistungen (z.B. Alltag, Lebensplanung, Freizeitgestaltung)
- Unterstützung bei der Arbeit (z.B. in Werkstätten für behinderte Menschen)
- Familienentlastende Hilfen
- Förderung von Kindern mit Behinderungen in Kindertagesstätten oder Schulen
- Unterstützung in der Ausbildung und im Studium
- Hilfsmittel
Im Rahmen des Gesamtplanverfahrens und im Gespräch werden der individuelle Unterstützungsbedarf ermittelt und geeignete Leistungen festgelegt. Wünsche und die persönliche Lebenssituation des Menschen mit Behinderungen werden dabei entsprechend berücksichtigt.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden als Sach-, Geld- oder Dienstleistung erbracht. Auf Antrag kann die Leistung in Form eines persönlichen Budgets gewährt werden. In diesem Fall bekommen Sie einen monatlichen Geldbetrag, von dem Sie Dienstleistungen, die Sie benötigen, um am Leben in der Gesellsachft teilzunehmen, bezahlen können. Für einen möglichen Anspruch auf Eingliederungshilfe werden, je nach beantragter Leistung, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Menschen mit Behinderungen geprüft.
Mitarbeitende der Eingliederungshilfe
Das Team Eingliederungshilfe besteht aus zwei Sachgebieten. Aus diesen ist immer jeweils eine Person aus dem Fallmanagement und eine Person aus der Sachbearbeitung für eine antragstellende Person zuständig, da die Sachgebiete unterschiedliche Aufgaben im Verfahren übernehmen.
Ansprechpartner:
Das Fallmanagement der Eingliederungshilfe bietet Beratung bei bzw. vor einer Antragstellung und koordiniert das Gesamtplanverfahren bei einer beantragten Leistung. Das Gesamtplanverfahren endet mit der Erstellung eines Gesamtplanes.
Die Sachbearbeitung der Eingliederungshilfe prüft auf einen Antrag hin die leistungsrechtlichen Voraussetzungen und erlässt den Bescheid.
Die Rechenstelle führt die Rechnungsprüfung durch und besetzt das Verwaltungssekretariat der Eingliederungshilfe.
Die Mitarbeiter*innen beraten und unterstützen Sie gegebenenfalls gerne.
Vorab informieren: Zu den Informationen für "Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen"