Erlaubnis zur Abfallbeförderung beantragen
Jedes Unternehmen, das gewerbsmäßig für Dritte Abfall einsammeln oder befördern möchte, benötigt eine Transportgenehmigung. Gewerbsmäßig sind die Unternehmen tätig, deren Geschäftszweck ganz oder teilweise im entgeltlichen Einsammeln und Befördern von Abfällen liegt. Ausgenommen sind Unterneh-men, die Entsorgungsfachbetriebe sind und dies der zuständigen Behörde angezeigt haben. Ebenfalls transportgenehmigungsfrei können Abfälle in Rahmen einer freiwilligen oder verordneten Rücknahme eingesammelt und befördert werden.