Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)
Einen Ersatzführerschein benötigen Sie bei Verlust oder Diebstahl Ihres bisherigen Führerscheins oder bei bestimmten Änderungen, wie beispielsweise einem teilweisen Verzicht auf bestimmte Fahrerlaubnisklassen oder dem Eintrag oder Austrag von Schlüsselzahlen nach der Anlage 9 zur Fahrerlaubnisverordnung, wie etwa der Schlüsselzahl 01 (Sehhilfe), der Schlüsselzahl 78 (Automatik, wenn Fahrerlaubnis bereits vorhanden) oder der Schlüsselzahl 196 (B196).
Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden.
Hinweis: Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Bestätigung über die Diebstahlsanzeige erhalten.
Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bitte bei der Führerscheinstelle abgeben.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Vorab informieren: Zu den Informationen für "Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)"