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Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)

Einen Ersatzführerschein benötigen Sie bei Verlust oder Diebstahl Ihres bisherigen Führerscheins oder bei bestimmten Änderungen, wie beispielsweise einem teilweisen Verzicht auf bestimmte Fahrerlaubnisklassen oder dem Eintrag oder Austrag von Schlüsselzahlen nach der Anlage 9 zur Fahrerlaubnisverordnung, wie etwa der Schlüsselzahl 01 (Sehhilfe), der Schlüsselzahl 78 (Automatik, wenn Fahrerlaubnis bereits vorhanden) oder der Schlüsselzahl 196 (B196).

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden.

Hinweis: Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Bestätigung über die Diebstahlsanzeige erhalten.

Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bitte bei der Führerscheinstelle abgeben.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)"

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

  • Verlust oder Diebstahl des Führerscheins
  • aktueller Führerschein unleserlich oder beschädigt
  • Eintragung Schlüsselzahl 96, 196 oder 197
  • Auflagenänderung (z.B. Eintrag / Austrag Sehhilfe)
  • Teilverzicht (z.B. Verzicht auf die Klassen C1, C1E)
  • Namensänderung
  • Sonstige Gründe (ggf. genauere Angaben hierzu auf dem Antragsformular erforderlich)

  • Antragsvordruck
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • ggf. aktueller Führerschein bei Direktversand
  • ggf. Teilverzichtserklärung
  • ggf. Bescheinigung für den Eintrag oder die Streichung von Schlüsselzahlen

Die Antragstellung erfolgt auf dem Postweg an

Landratsamt Reutlingen
Fahrerlaubnisbehörde
Bismarckstraße 47
72764 Reutlingen

oder durch Einwurf in den Briefkasten am Hauptgebäude des Landratsamtes in der Bismarckstraße 47, 72764 Reutlingen (der Briefkasten befindet sich direkt an der Eingangstür). Durch die Antragstellung per Post beschleunigen Sie die Abläufe. Außerdem müssen Sie dann maximal einen Termin für die Abholung des neuen Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde wahrnehmen. Bitte achten Sie allerdings darauf, dass Ihr Antrag vollständig ausgefüllt ist und die notwendigen Anlagen (aktuelles biometrisches Lichtbild, Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, ggf. aktueller Führerschein - bei Direktversand) beigefügt sind.

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden.

Die Gebühren variieren aufgrund der separaten Gebühr für die eidesstattliche Versicherung (EV) insbesondere abhängig davon, ob Sie Ihren Führerschein verloren haben oder ob er Ihnen gestohlen wurde:

  • Bei Verlust innerhalb der Probezeit: 67,10 EUR (36,40 EUR für den Ersatzführerschein und 30,70 EUR für die EV über den Verlust)
  • Bei Verlust außerhalb der Probezeit: 66,30 EUR (35,60 EUR für den Ersatzführerschein und 30,70 EUR für die EV über den Verlust)
  • Bei Diebstahl innerhalb der Probezeit: 36,40 EUR
  • Bei Diebstahl außerhalb der Probezeit: 35,60 EUR

Achtung: Für eine Expressbestellung des neuen Führerscheins fällt jeweils eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 20,48 EUR an.

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

  • § 25 Ausfertigung des Führerscheins

Straßenverkehrsgesetz (StVG)

  • § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein

Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Bestätigung über die Diebstahlsanzeige erhalten.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.