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Die immer notwendige Identitätsprüfung und klinische Untersuchung der Tiere darf bei eingetragenen Equiden maximal 48 Stunden und bei anderen Nutztieren maximal 24 Stunden vor dem Verbringen erfolgen.

Im Gesundheitszeugnis wird tierartspezifisch die Freiheit von Anzeichen auf bestimmte Krankheiten und die Transportfähigkeit bescheinigt. Parallel dazu wird über das TRACES-NT-System der EU eine Meldung an die für den Zielort bzw. die Grenzkontrollstelle zuständige Veterinärbehörde geschickt.

Bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Abfertigung treten regelmäßig Fragen auf, deren Klärung manchmal auch mehrere Tage benötigt. Ab dem 01.04.2022 müssen Bestimmungsbetriebe in der EU von der für diesen Ort zuständigen Behörde in dem TRASES-NT-System bestätigt werden. Es sollte daher vor der Antragstellung sichergestellt werden, dass der Bestimmungsbetrieb von der zuständigen Behörde in das System eingepflegt wurde. Für einen komplikationslosen Ablauf  ist es sehr wichtig, dass alle notwendigen Daten mit dem vollständig ausgefüllten Antrag rechtzeitig, möglichst zwei Arbeitstage vor dem geplanten Transport, an das Veterinäramt übermittelt werden.

Der Verwaltungsaufwand wird vollständig in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn sich im Laufe der Vorbereitungen herausstellt, dass eine Abfertigung nicht möglich ist. Eine möglichst vollständige und frühzeitige Planung erhöht die Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Abwicklung und spart Geld.

Ist die zu erwartende Transportdauer länger als 8 Stunden, so beachten sie die Informationen zur Genehmigung von Langstreckentransporten.