Im Gesundheitszeugnis wird tierartspezifisch die Freiheit von Anzeichen auf bestimmte Krankheiten und die Transportfähigkeit bescheinigt. Parallel dazu wird über das TRACES-NT-System der EU eine Meldung an die für den Zielort bzw. die Grenzkontrollstelle zuständige Veterinärbehörde geschickt.
Bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Abfertigung treten regelmäßig Fragen auf, deren Klärung manchmal auch mehrere Tage benötigt. Ab dem 01.04.2022 müssen Bestimmungsbetriebe in der EU von der für diesen Ort zuständigen Behörde in dem TRASES-NT-System bestätigt werden. Es sollte daher vor der Antragstellung sichergestellt werden, dass der Bestimmungsbetrieb von der zuständigen Behörde in das System eingepflegt wurde. Für einen komplikationslosen Ablauf ist es sehr wichtig, dass alle notwendigen Daten mit dem vollständig ausgefüllten Antrag rechtzeitig, möglichst zwei Arbeitstage vor dem geplanten Transport, an das Veterinäramt übermittelt werden.