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Hilfe für junge Volljährige beantragen

Alternativbezeichnung: Hilfen für junge Erwachsene

Der Bedarf an Hilfestellung wird mit Ihnen gemeinsam erarbeitet und es wird geklärt, welche Ziele Sie verfolgen möchten und welche Hilfe für Sie die richtige ist. Gemeinsam mit Ihnen wird ein Hilfeplan erarbeitet, der dann in Hilfeplangesprächen regelmäßig angeschaut und überarbeitet wird.

Solange bis Sie Ihr Ziel erreicht haben oder aber klar ist, dass Sie die Hilfe nicht mehr wollen bzw. brauchen.

Dieser Hilfeplan wird in einem weiteren Hilfeplangespräch in der Regel alle 6 Monate überprüft. Es wird geschaut, was hat sich verändert, ist die Hilfe weiterhin notwendig, welche Unterstützung brauchen Sie wozu? Die Hilfeplanung läuft solange Sie die Hilfe benötigen und sich an der Hilfe mitwirkend beteiligen, in der Regel aber längstens bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres.

Sind aus Ihrer Sicht die Ziele, die Sie sich gesetzt haben, erreicht, kann die Hilfe beendet werden.

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

  • § 41 Hilfe für junge Volljährige
  • § 41a Nachbetreuung